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Aktuell
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Seit einigen Wochen bieten wir unsere Dienstleistungen auch in Österreich an und sind im Rahmen der EWR-Dienstleistungsfreiheit hier tätig. Als tätiges Unternehmen eines EWR-Staates sollten wir unsere Dienstleistungen problemlos europaweit erbringen dürfen. Leider sind wir mit Abwehrmaßnahmen der regionalen Bestatter-Innung konfrontiert. Die Bestatter-Innung ist offensichtlich nach wie vor der Ansicht, daß das Bestattungsgewerbe ein geschützter Bereich bleiben soll, in dem Regional-Monopolisten die Bedingungen und Preise diktieren können. Wir haben unseres Erachtens alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unser Geschäftsführer hat im Mai 2007 sogar die österreichische Befähigungsprüfung für das Bestattungsgewerbe in vollem Umfang und erfolgreich abgelegt, um auch strengsten österreichischen Ansprüchen zu genügen. Das EWR-Recht sieht vor, daß Unterschiede in der Berufsqualifikation einzelner Länder erforderlichenfalls durch eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) auszugleichen bzw. die Fähigkeiten nachzuweisen sind. Um ein langwieriges Verfahren über das Ausmaß der Qualifikationsunterschiede zu vermeiden, haben wir die österreichische Befähigungsprüfung in vollem Umfang abgelegt - also mehr geleistet als eigentlich notwendig wäre. Leider wurde kürzlich behauptet, daß wir keine gewerbliche Berechtigung hätten und wir mußten einen bereits erhaltenen Auftrag zur Feuerbestattung - aus Rücksicht auf die Angehörigen, denen wir die Auseinandersetzung um das Bestehen oder Nichtbestehen unserer Berechtigung nicht zumuten wollten - wieder zurücklegen. Wir bitten um Verständnis, daß wir vorläufig keine Abholungen auf österreichischem Staatsgebiet durchführen wollen. Wir versprechen unseren Kunden, möglichst bald wieder mit tranparenten Leistungen und fairen Preisen bereit zu stehen. Trotz angeblichen Fehlens einer gewerblichen Berechtigung, hätte man uns den Verstorbenen übergeben, wenn die Abholung aus der Klinik durch ein heimisches Bestattungsunternehmen erfolgt wäre. Tatsächlich dürfte es also weniger um unsere Berechtigung gehen, sondern um die Möglichkeit, heimische Bestattungsunternehmen mitverdienen zu lassen. Eine Anzeige ist allerdings nicht erfolgt, obwohl wir uns nur in einem Verfahren wehren und unsere Berechtigung nachweisen könnten. Deshalb haben wir am Freitag Selbstanzeige erstattet und warten nun den Ausgang des Verfahrens ab. Ganz unabhängig von unserer Berechtigung ist das Rückzugsgefecht der österreichischen Bestatter-Innung nicht verständlich. Um jeden Preis den geschützten Markt zu verteidigen trifft auf wenig Verständnis. Wettbewerb ist gut für Preis und Leistung und jeder Arbeiter muß sich auf Jobsuche gegen Mitbewerber behaupten. Es ist nicht einsichtig, daß gerade Kunden eines Bestattungsunternehmens, die ohnehin in einer sehr schwierigen Situation sind, die Bedingungen des Regionalmonopolisten akzeptieren sollen. Wir werden Sie an dieser Stelle über den Fortgang des Verfahrens berichten und sind hoffentlich bald wieder für Sie da! Ein schönes Leben wünscht Mag. iur. Herwig Bichler
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| Bestattungsanstalt Unschwarz, Bangarten 22, FL-9490 Vaduz, RegNr. 0002.211.249-9, FL-MWSt-Nr. 56.606 | |||||